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Das FahrradTagesTicket NRW berechtigt zur Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Tages. Es ist nach Fahrtantritt nicht übertragbar und gilt in der 1.Klasse oder 2.Klasse in Nahverkehrszügen in NRW.
Es gilt in allen Verbundverkehrsmitteln in denen ein Nordrhein-Westfälischer Verbund- oder Gemeinschaftstarif angewendet wird (ausgenommen spezielle Übergangstarife in benachbarte Verkehrsräume wie z.B. AVV-Heerlen) sowie auf den Strecken laut Anhang 1c der Tarifbestimmungen.
Das FahrradTagesTicket NRW gilt zur Mitnahme jeweils eines Fahrrads in Zusammenhang mit einem Ticket des NRW-Tarifs für die reisende Person. Reisen mehrere Personen gemeinsam mit einem Ticket (z.B. SchönerTagTicket NRW 5 Personen oder im Rahmen der Mitnahmeregelung beim SchönerMonatTicket), so ist für jedes mitgeführte Fahrrad ein FahrradTagesTicket NRW erforderlich.
Die Tarifbestimmungen können hier eingesehen werden